Die Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach LBO ist eine "Besondere Leistung" im Sinne der HOAI § 15 bei der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und ist damit zusätzlich zu vergüten, allerdings mit der wesentlichen Einschränkung: "... soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht."
Als Die mit der Bauleitung beauftragte Unternehmen, wir haben darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht, insbesondere
Bauberatung und Planung legen den Grundstein für erfolgreiche Bauprojekte. Eine Bauberatung beginnt bereits beim Grundstückskauf. Gern übernimmt unser Expertenteam die Bewertung von unbebauten oder bebauten Grundstücken. Ein Erstgespräch mit baurechtlicher sowie bauplanerischer Beratung hält Kundenwünsche fest.
Diese fließen in die Bauvorplanung und in die sowie Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung ein. Baukontor Niederrhein stellt Bauvoranfragen, um baurechtliche Anliegen im Vorfeld zu klären. Einer unserer Schwerpunkte ist die Beratung zu energieeffizienten und ökologischen Bauweisen.
Nach der Vorplanung mit individueller Kostenschätzung samt Honorarangebot der Architektenleistungen nach HOAI geht es mit der Projektentwicklung weiter. Wir koordinieren Gewerke und übernehmen die baurechtliche Begleitung in allen Phasen. Unsere Finanzexperten beraten zu Finanzierungsmöglichkeiten und Baufördermitteln.